Juristische Übersetzung und Beglaubigung von Übersetzungen
Jedes Land hat andere Gesetze, Vorschriften und Gerichte. Daher ist oftmals eine Übersetzung juristischer Dokumente nötig. Anwälte legen großen Wert auf den korrekten Ausdruck und die passende Wortwahl. Selbst die kleinste Nuance ist hier sehr wichtig und muss akkurat wiedergegeben werden.
Oftmals ist es nötig, die Übersetzung eines Dokuments oder einer Urkunde zur Vorlage bei einem Amt, einer Behörde einem Arbeitgeber oder einer Universität bescheinigen oder bestätigen zu lassen. Gerne übersetzen unsere ermächtigten Übersetzer ihre Dokumente, so dass sie international anerkannt werden.
Juristische Übersetzungen – was wird übersetzt?
Bei juristischen Übersetzungen handelt es sich oft um Dokumente, Verträge, Statuten oder Gerichtsurteile.
Natürlich fertigen wir auf Ihren Wunsch alle Übersetzungen im Expressservice und als beglaubigte Übersetzung an. Beglaubigte Übersetzungen garantieren die Gültigkeit Ihrer fremdsprachigen Dokumente bei Behörden und Ämtern in Deutschland bzw. Ihrer deutschen Unterlagen im Ausland.
Die häufigsten Übersetzungen unserer allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer umfassen:
Juristische Übersetzung - für Unternehmen, Anwälte oder Privatpersonen
Juristische Übersetzung durch Tranzzlate – Vorteile im Überblick
- Unternehmen: Unternehmen haben den Vorteil, dass Verträge, Geschäftsbedingungen und alle weiteren nötigen Dokumente fachlich korrekt übersetzt und alle Feinheiten für den internationalen Markt übernommen werden. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Verträge in allen Sprachen Gültigkeit haben.
- Juristen: Gerade die Feinheiten juristischer Texte müssen in allen Sprachen genau übersetzt werden. Eine fehlerhafte Übersetzung kann besonders im juristischen Fachbereich schwerwiegende Folgen haben. Vertrauen Sie daher auf die Übersetzungsagentur Tranzzlate in Bad Tölz! Wir arbeiten mit Fachjuristen, die genau wissen, worauf es ankommt.
- Privatpersonen: Behördengänge können besonders in fremden Sprachen schwierig sein. Eine beglaubigte Übersetzung von Tranzzlate erleichtert Ihnen den Behördengang! Durch die Beglaubigung werden Ihre amtlichen Dokumente problemlos anerkannt und Sie vermindern so Ihre Hürde bei den Ämtern.
Mit einer juristischen Übersetzung der Agentur Tranzzlate können Sie sicher sein, dass Semantik und Begrifflichkeiten richtig übersetzt werden. Tranzzlate greift auf ausgebildete Rechtsanwälte zurück, die zusätzlich eine linguistische Ausbildung haben und mindestens sieben Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
Die Kunst der juristischen Übersetzung liegt darin, den Inhalt fachlich und korrekt wiederzugeben. Auch müssen die vielen Fachbegriffe richtig übersetzt und formaljuristische Zusammenhänge, wie z.B. die unterschiedlichen Rechtssysteme, berücksichtigt werden.
Beglaubigte Übersetzungen
Dann sind Sie bei Tranzzlate genau richtig.
Ihre juristischen und amtlichen Dokumente werden durch unser – bei Gericht zugelassenen, beeidigten Übersetzern angefertigt. Bei dieser sogenannten bescheinigten oder bestätigten Übersetzung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung des vorliegenden Textes aus der Originalsprache bestätigt.
Bei manchen Urkunden bzgl. Heirat oder Immobilienerwerb ist zusätzlich die Echtheit der Unterschrift des Fachübersetzers zu bestätigen. Diese Überbeglaubigung, manchmal auch Apostille, wird von dem jeweiligen Landgericht durchgeführt, bei dem der Übersetzer bestellt ist. Überbeglaubigte und apostillierte Übersetzungen werden im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigungen akzeptiert.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Die Beglaubigung einer Übersetzung kann nur von einem bei Gericht zugelassenen und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Hierzu muss der Übersetzer einen Qualifikationsnachweis über seine fachliche Befähigung und persönliche Eignung bei Gericht erbringen. Bei dieser Prüfung wird nachgewiesen, dass er/sie sowohl der Quellsprache als auch der Zielsprache mächtig ist sowie sichere Kenntnisse der Rechtssprache besitzt, um Urkunden, entsprechend den Anforderungen für eine beglaubigte Übersetzung, anfertigen zu können.